Therapie

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30.08.2021

Gekommen, um zu bleiben

Gekommen, um zu bleiben

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Hygiene gehört zum professionellen Auftritt

Die Pandemie hat unseren Alltag stark verändert. Zurück zur Normalität? Zu welcher? Denn einiges wird nachhaltig unseren Alltag im Fitness-Studio wie in der Therapie beeinflussen. So das Thema Hygiene. Eine Standortbestimmung.

Das Thema Hygiene ist nicht neu. Hygienemaßnahmen waren schon immer im Gesundheitsbereich ein relevantes Thema, ob in Fitness-Studios oder in therapeutischen Einrichtungen der Logopädie, Ergotherapie und Physiotherapie.

Wo kommen wir her?

Doch die Pandemie zeigte nun, dass einige etwas nachlässig mit dem Thema umgegangen sind. Therapeuten sind nun gesetzlich verpflichtet durch Gesetze der Bundesregierung, der Landesregierung und der Berufsgenossenschaft, ein Hygienekonzept einzuführen. Jede Gesundheitseinrichtung muss ein Hygienekonzept entwickeln und vorhalten bzw. vorzeigen können, weshalb es notwendig ist, die entsprechenden hygienischen Maßnahmen nicht nur umzusetzen, sondern auch zu dokumentieren. Alles zum Schutz der Kunden, Patienten und Mitarbeiter und um der Pandemie Herr zu werden.

Wo stehen wir jetzt?

Die Lockerungen kennen wir alle. Bis zum 21. Juli mussten die Behandler in therapeutischen Einrichtungen FFP-2-Masken tragen. Erst mit Veröffentlichung eines neuen Arbeitsschutzstandards der Berufsgenossenschaft BGW wurde am 22. Juli 2021 im Heilwesen die OP-Maske, der MNS (Mund-NasenSchutz) wieder als ausreichend zugelassen. Fitness-Studios dürfen aufmachen und Trainingskurse sogar ohne Maske anbieten. In manchen Bundesländern ist nicht einmal mehr eine Kontaktnachverfolgung vorgeschrieben.

Das ist bundesweit zwar noch nicht einheitlich, da es Ländersache ist. Jedoch deutet alles darauf hin, dass wir auch hier Lockerungen sehen. Es gilt im Moment ein Abstand von 1,5 Metern und dementsprechend kann wieder alles in einem Studio oder in einer therapeutischen Einrichtung angeboten werden. Das ist der Status quo. Mit Stand Ende Juli/Anfang August sind wir also bei den lang ersehnten Lockerungen.

Wo gehen wir hin?

Allerdings ist vor dem Hintergrund steigender Inzidenzzahlen zu erwarten, dass es erneut Restriktionen geben wird, auch wenn mittlerweile medizinisch-wissenschaftlich klar ist, dass allein eine Inzidenzzahl oder Quote kein Gradmesser für irgendwelche Beschränkung sein sollte. Es ist trotzdem zu befürchten, dass man sich an solchen Werten orientiert. Denn neu ist jetzt: Man hat in fast allen Corona-Landesverordnungen der Bundesländer ein Vier-Stufen-System eingeführt. Die Inzidenzstufen 1 bis 4 definieren die Lockerungen und Auflagen. Ende Juli 2021 ist das in den einzelnen Bundesländern veröffentlicht worden. Mit Stufe 3 sind beispielsweise wieder die 3-G-Voraussetzungen zu beachten: genesen, geimpft oder getestet.

Für den Herbst ist eine 4. Welle in Sicht. Es wird vermutlich wieder Einschränkungen geben sowie verstärkte Kontrollen der Hygienemaßnahmen. Überall dort, wo Menschen in hoher Anzahl eine Einrichtung frequentieren, also im Fitness-Studio, beim Therapeuten, beim Arzt, wird definitiv überprüft werden, ob die Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Und es ist damit zu rechnen, dass die Kontrollen verstärkt werden.

Wir haben im September die Bundestagswahl, weshalb bis Ende September keine großen gesetzlichen Maßnahmen zu erwarten sind. In dieser Phase machen die Behörden eines: Sie erhöhen die Zahl der Kontrollen, um der Entwicklung Einhalt zu gebieten.

Was lässt sich daraus ableiten?

Trotz der Lockerungen sollten Sie sich tagesaktuell über die Zahlen im Landkreis Ihrer Gesundheitseinrichtung informieren. Sprechen Sie am besten offen mit Ihrer Belegschaft darüber, dass im Moment zwar alles prima ist, aber das wieder kippen kann. Dann kehrt vielleicht das Maskentragen zurück, es muss wieder vermehrt desinfiziert werden und im schlimmsten Fall drohen erneut Schließungen oder eine Beschränkung der Personenzahl. Wenn all das auf uns zukommt, dann sollten Sie bereits ein aktuelles Hygienekonzept vorliegen haben.

Machen Sie sich jetzt Gedanken darüber, wie Sie später darauf reagieren können. Wer hygienetechnisch nicht bestens aufgestellt ist, muss entweder mit Geldstrafen rechnen oder je nach Art und Schwere des Verstoßes mit einer Schließung. Das ist nichts Neues, ich befürchte, dass das wieder kommen wird. Nutzen Sie also jetzt die Zeit, um Ihre Hygienemaßnahmen zu überprüfen – sowohl was Kunden im Fitness-Studio als auch Patienten in der Praxis betrifft, um sich frühzeitig zu wappnen.

Zweitens reden Sie offen mit Ihren Mitarbeitern darüber, sodass diese gut vorbereitet ist. Mein Appell: Carpe diem, nutzen Sie den Tag bzw. die Zeit, sich auf das vorzubereiten, was mit aller Wahrscheinlichkeit nach kommen wird.

Ausblick: Was haben wir gelernt?

Kunden und Patienten erwarten eine andere Hygiene als früher. Das Handgeben ist weniger geworden, das Husten in die Armbeuge hat sich etabliert, die Etikette hat sich verändert. Das ständige Desinfizieren von Geräten ist eine Mindestanforderung, um den Trainierenden Sicherheit zu geben.

Im Heilwesen ist es ähnlich. Da, wo bisher die therapeutischen Fähigkeiten im Vordergrund standen, wo die fachlichen Kompetenzen der Therapeuten wichtig waren, merkt man, dass jetzt zunehmend hygienischen Kriterien an Bedeutung gewinnen. Nicht allein die Therapie spricht für eine erfolgreiche Praxis, sondern mittlerweile auch der Hygienemaßstab, der zudem nach außen kommuniziert werden sollte.

Hygiene als externes Qualitätsmerkmal – es hat jetzt angefangen und wird noch größere Dimensionen annehmen. Professionalität wird nach außen gezeigt, und Hygiene gehört dazu! Das Thema ist gekommen, um zu bleiben. Die verstärkte Wahrnehmung wird bleiben.

Markus Sobau

Stichwort Gefährdungsbeurteilung

Bei einer behördlichen Prüfung kommen Menschen, die das Gefahrenpotenzial einer Einrichtung untersuchen. Es geht also darum, Gefahren zu vermeiden. Die Gefährdungsbeurteilung, die bei vielen fehlt, ist aber vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Darauf wird definitiv Wert gelegt: Wie gefährlich ist das Ansteckungsrisiko in der Gesundheitseinrichtung. Was unternimmt die Praxis, das Studio, um die Gefahr zu vermeiden. Das ist eine Gefährdungsbeurteilung.

Wenn die Gefährdungsbeurteilung nicht vorliegt, kann das Bußgelder in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro nach sich ziehen. Das variiert von Bundesland zu Bundesland.


Autor

Markus Sobau ist Geschäftsführer der consularis GmbH, die sich als Unternehmensberatung auf die Gesundheitsberufe spezialisiert hat. Die Unternehmensgruppe betreut Ärzte, Therapeuten und Studiobetreiber und ist Beratungspartner mehrerer Berufsverbände im Heilwesen. E-Mail: m.sobau@consularis.de

Aufmacherbild: © Shutterstock.com__1774702163_Picsfive


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